3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das Amt für Wasser und Abfall (AWA) kommt in seiner Stellungnahme vom 22. April 2010 zum Schluss, dass unter Einhaltung der in seinem Amtsbericht formulierten Auflagen das geplante Projekt aus Sicht des Grundwasserschutzes bewilligungsfähig sei. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 11. Mai 2010, von der Rechtsverwahrung der Beschwerdeführenden 1 und 2 sei Kenntnis zu nehmen und zu geben und die Beschwerden der Beschwerdeführenden 3 bis 9 seien abzuweisen.