ergänzen. In der Folge gingen bei der BVE vier weitere Beschwerden in dieser Sache ein. Die Beschwerdeführerin 3 beantragt in ihrer Beschwerde vom 6. April 2010, der Gesamtentscheid der Baubewilligungsbehörde der Stadt Thun vom 2. März sowie der Beschluss des Gemeinderats Thun vom 22. Januar 2010 über den definitiven Verzicht auf den Erlass einer Überbauungsordnung seien aufzuheben und der Beschwerdegegnerin sei für ihr Bauvorhaben der Bauabschlag zu erteilen. Ebenfalls die Aufhebung des Gesamtentscheids beantragt der Beschwerdeführer 4 in seiner Beschwerde vom 6. April 2010.