2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden 1 und 2 am 30. März 2010 gemeinsam Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen, der Gesamtentscheid sei durch den Hinweis auf ihre Rechtsverwahrung zu 3