3. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.-- werden den Beschwerdeführerinnen zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführerinnen haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - A.________, mit GU - B.________, per Adresse Frau A.________, mit GU - C.________, per Adresse Frau A.________, mit GU - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Leubringen/Evilard, Bauverwaltung, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, zur Kenntnis, B-Post