d) Ob die bereits bestehenden Dachaufbauten auch ohne die Anrechnung der geplanten neuen Dachaufbaute grösser sind als nach Art. 35 GBR gestattet und somit auch aus diesen Grund ein Widerspruch des bestehenden Gebäudes zum heute gültigen Baureglement besteht, lässt sich anhand der Vorakten und der vorhandenen Pläne nicht feststellen. Diese Frage kann jedoch gestützt auf vorstehende Erwägungen offen bleiben. 4. Wiederherstellung