Sie hätten daraufhin ein mit den Unterschriften der Nachbarn versehenes Formular der Bauverwaltung übergeben. Da sie angenommen hätten, die Baubewilligung sei eine reine Formsache, hätten sie das Fenster daraufhin montiert, um durch den Winter den Innnenausbau ausführen und die Wohnung im Frühling 2010 wieder vermieten zu können. 3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und edierte die Vorakten. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen