2. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführerinnen am 23. März 2010 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des angefochtenen Entscheides und sinngemäss die Erteilung der Baubewilligung. Zur Begründung machen sie geltend, es sei ihnen anlässlich einer Voranfrage von der Bauverwaltung mitgeteilt worden, dass sie die Zustimmung von drei Nachbarn zu ihrem Bauvorhaben benötigten, danach sei die Erteilung einer kleinen Baubewilligung lediglich eine Formsache. Sie hätten daraufhin ein mit den Unterschriften der Nachbarn versehenes Formular der Bauverwaltung übergeben.