1. Die Beschwerdeführerinnen reichten am 2. November 2009 bei der Gemeinde Leubringen/Evilard ein Baugesuch für den Einbau einer Lukarne auf der Parzelle Leubringen/Evilard Grundbuchblatt Nr. D.________ ein. Die Parzelle liegt in der Zone W2. Nach Einreichung des Baugesuches begannen die Beschwerdeführerinnen mit den Bauarbeiten. Mit Verfügung vom 30. November 2009 ordnete die Gemeinde die Einstellung der Bauarbeiten an. Mit Verfügung vom 11. März 2010 erteilte die Gemeinde den 2 Bauabschlag und verfügte die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes. Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme bei Nichtbefolgung an.