12 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 (VRPG; BSG 155.21) 13 Verordnung vom 22. Februar 1995 über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung, GebV; BSG 154.21) 8 c) Über die Kosten des (bisherigen) Baubewilligungsverfahrens (Fr. 2'148.15) hat die Gemeinde zusammen mit den Kosten für die Fortsetzung des Baubewilligungsverfahrens im neuen Bauentscheid zu entscheiden. III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen und der Entscheid der Gemeinde Diemtigen vom 9. Februar 2010 wird aufgehoben. Die Sache wird im Sinne der Erwägungen zur Prüfung an die Vorinstanz zurückgewiesen.