4. Fehlende Überprüfung des Neubauvorhabens durch eine Fachstelle Sollte sich der Erhalt der Scheune tatsächlich als unverhältnismässig erweisen, so ist für die Beurteilung der gestalterischen Ebenbürtigkeit des Neubauvorhabens die kantonale Fachstelle (kantonale Denkmalpflege, evtl. Kantonale Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder, OLK) beizuziehen: Das Neubauvorhaben liegt in einer Baugruppe des kantonalen Inventars in unmittelbarer Nachbarschaft zu erhaltenswerten K-Objekten. Zudem liegt das Bauvorhaben nach ISOS in einem Gebiet mit Erhaltungsziel A und ist Teil eines Ortsbildes von nationaler Bedeutung. Die Voraussetzungen von Art.