Dazu sind eine ergänzende Stellungnahme der Denkmalpflege (Nutzungsmöglichkeiten, Rahmenbedingungen einer Sanierung, voraussichtliche Beitragshöhe) sowie eine Wirtschaftlichkeitsprüfung notwendig. Kommt die Gemeinde zum Schluss, ein Erhalt sei unverhältnismässig, ist dies zu begründen, und die entgegenstehenden Interessen und ihre Bedeutung sind umfassend darzulegen. 8 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 9/10, N. 33 9 Heidi Walther Zbinden, Amtsberichte im Baubewilligungsverfahren, KPG-Bulletin Nr. 6/2002 S. 163 ff. 6