g) Angesichts der unbestrittenen Erhaltenswürdigkeit des Gebäudes sowie seiner Rolle im national bedeutenden Ortsbild von Diemtigen hätte die Gemeinde die Erhaltungs- und Umnutzungsmöglichkeiten sowie die Wirtschaftlichkeit einer Erhaltung vertieft abklären müssen. Dazu sind eine ergänzende Stellungnahme der Denkmalpflege (Nutzungsmöglichkeiten, Rahmenbedingungen einer Sanierung, voraussichtliche Beitragshöhe) sowie eine Wirtschaftlichkeitsprüfung notwendig.