12 Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung vom 22. Februar 1995 (GebV; BSG 154.21) 7 III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Bauentscheid der Gemeinde Rüti bei Büren vom 16. Februar 2010 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 600.00 werden der Beschwerdeführerin zur Zahlung auferlegt. Die Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung