Eine ganzheitliche und verbindliche Überprüfung von Bauvorhaben ist erst mit der Einreichung des Baugesuchs möglich. Alle vorgängig im Rahmen von Voranfragen gemachten Aussagen und Beurteilungen binden die Behörden nicht. Zwar kommt den Voranfragen die Bedeutung eines Ersuchens um Rechtsauskunft über die Bewilligungsfähigkeit zu. Auskünfte in diesem Rahmen vermögen aber grundsätzlich keine Vertrauensposition zu schaffen.9