Die Gemeinde Rüti b. Büren führt in ihrer Stellungnahme vom 31. März 2010 aus, anlässlich der Voranfrage sei die Gemeinde nicht von einer solch grossen Anzahl von Tieren ausgegangen, sondern habe lediglich mit hobbymässiger Tierhaltung gerechnet. Die tatsächlichen Ausmasse der Hühnerhaltung hätten sich erst während des Baubewilligungsverfahrens gezeigt. Die zu erwartenden Lärmimmissionen seien nicht tragbar, ausserdem sei die gewerbsmässige Tierhaltung in der Wohnzone nicht zulässig. Im Übrigen seien Bauvoranfragen immer unverbindlich. Eine abschliessende Beurteilung werde erst im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens vorgenommen.