In der Antwort auf die Voranfrage bezeichnete die Gemeinde das Bauvorhaben als grundsätzlich zonenkonform und stellte die Baubewilligung in Aussicht. Im Bauentscheid vom 16. Februar 2010 erteilte die Gemeinde dem Hühnerstall den Bauabschlag, mit der Begründung, die Haltung von hundert Hühnern in der Wohnzone sei vor allem wegen den zu erwartenden Lärmimmissionen nicht zonenkonform. Die Beschwerdeführerin rügt, die Gemeinde habe dem Hühnerhaus den Bauabschlag erteilt, obwohl dem Bauvorhaben aufgrund der Voranfrage die Baubewilligung in Aussicht gestellt worden sei. Das geplante Hühnerhaus sei zudem wesentlich kleiner als das in der Voranfrage beschriebene Projekt.