2. Gegen diesen Entscheid hat die Beschwerdeführerin am 3. März 2010 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) erhoben. Sie beantragt, der Bauabschlag sei aufzuheben und dem Hühnerstall sei die Baubewilligung zu erteilen. Die Auflage betreffend Einhaltung des Strassenabstandes für den Bau des Kaninchengeheges sei aufzuheben. 2 3. Mit Schreiben vom 12. April 2010 zog die Beschwerdeführerin ihre Beschwerde zurück, soweit sie die Auflage betreffend den Bau des Kaninchengeheges gerügt hatte. Das Verfahren wurde in diesem Punkt als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.