1. Die Beschwerdeführerin reichte am 5. März 2009 bei der Gemeinde Rüti bei Büren ein Baugesuch ein betreffend Bau eines Hühnerhauses und eines Kaninchengeheges auf Parzelle Rüti bei Büren Gbbl. Nr. B.________. Mit Bauentscheid vom 16. Februar 2010 erteilte die Gemeinde den Bauabschlag für den Bau des Hühnerhauses. Der Bau des Kaninchengeheges wurde bewilligt, unter der Auflage, dass der Strassenabstand einzuhalten sei.