3. Die Kosten des oberinstanzlichen Beschwerdeverfahrens von Fr. 4'475.80 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von Fr. 3'296.75 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Vorinstanz zuständig. 4. Die Beschwerdegegnerin hat den Beschwerdeführern 2 bis 14 die Parteikosten für das Beschwerdeverfahren im Betrag von Fr. 8'317.60 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen.