2. Die Beschwerdegegnerin wird aufgefordert, innert zwei Monaten ab Rechtskraft dieses Entscheids die Mobilfunkantenne vollständig zu demontieren. Kommt die Beschwerdegegnerin dieser Aufforderung nicht oder nicht vollständig nach, lässt die Baupolizeibehörde der Gemeinde Erlach die Demontage der Antenne auf Kosten der Beschwerdegegnerin durch Dritte vornehmen. Die Beschwerdegegnerin wird zudem auf die Strafbestimmungen von Art. 50 BauG aufmerksam gemacht.