Mit dem Hinzufügen der Mobilfunkantenne zum Sirenenmast werde jedoch die Anlage noch auffälliger und der negative Eingriff werde verstärkt. Gleichzeitig würde die Anlage, die das Erlebnis der gut erhaltenen Kleinstadt stark stört, bei einer nachträglichen Bewilligung der Mobilfunkanlage in einen Dauerzustand überführt. Das Argument, der aktuelle Standort der Sirene werde gefestigt, obwohl andere nicht oder wesentlich weniger störende Standorte für die Alarmierungsanlage möglich wären, stellt nur eine zusätzliche Begründung dar.