könnten. Die ENHK komme zum Schluss, dass die nachträgliche Bewilligung der bereits vorhandenen Mobilfunkantennen mit den formulierten Schutzzielen nicht vereinbar sei und zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Ortsbildes von nationaler Bedeutung führe. Dies umso mehr, als sie die ohnehin problematische Situation mit der Sirenenanlage in einen Dauerzustand überführen würde. Die ENHK beantragt deshalb, das nachträgliche Baugesuch abzulehnen und empfiehlt der Gemeinde, für die bestehende Anlage einen weniger heiklen Standort zu suchen.