b) Im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) ist Erlach als Ortsbild von nationaler Bedeutung aufgeführt. Die umstrittene Mobilfunkanlage der Beschwerdegegnerin ist auf dem Gebäude «H.________» montiert. Das Gebäude liegt in dem vom ISOS als Gebiet G2 bezeichneten «Städtchen». Es wird mit der Aufnahmekategorie A und dem Erhaltungsziel A qualifiziert, was bedeutet, dass die Mehrheit der Bauten und Räume historisch die gleiche epochenspezifische oder regionaltypische Prägung aufweist und dass alle Bauten, Anlageteile und Freiräume integral zu erhalten und störende Eingriffe zu beseitigen sind.