3. Das Rechtsamt wies am 8. April 2010 das Rechtsbegehren Ziffer 2 der Beschwerdeführer 2 bis 14 ab. Es stellte am 13. August 2010 zudem fest, dass die KDP bisher noch nicht ausdrücklich entschieden habe, ob ein Gutachten einer eidgenössischen Kommission nach Art. 25 Abs. 1 NHG3 einzuholen sei. Die KDP teilte am 23. September 2010 dem Rechtsamt mit, dass ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) hilfreich sein könnte.