Die Gemeinde Erlach erklärte in ihrer Stellungnahme vom 1. April 2010, dass die Antenne bewilligt werden müsse, dass die Beschwerdegegnerin aber zu verpflichten sei, die mit der Gemeinde abgeschlossenen vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten. Die Beschwerdegegnerin beantragt in der Beschwerdeantwort vom 6. April 2010, die Beschwerde abzuweisen. 2 Gesetz vom 4. November 1992 über die Arbeit, Betriebe und Anlagen (ABAG, BSG 832.01). 4