2. Gegen den Gesamtentscheid der Vorinstanz reichte die Beschwerdeführerin 1 am 26. Februar 2010 Beschwerde bei der BVE ein. Sie beantragt, diesen aufzuheben und dem Vorhaben den Bauabschlag zu erteilen. Mit Schreiben vom 27. Februar 2010 reichte die Beschwerdeführerin 1 zudem einen Nachtrag zu ihrer Beschwerde ein. Die Beschwerdeführer 2 bis 14 erhoben am 1. März 2010 in einer gemeinsamen Eingabe Beschwerde. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: 1. Der Gesamtbauentscheid vom 28. Januar 2010 sei aufzuheben und es sei der Bauabschlag zu erteilen.