Im Nachgang zu einer baupolizeilichen Anzeige stellte die Beschwerdegegnerin am 16. Februar 2009 ein nachträgliches Baugesuch für die bestehende Mobilfunkanlage. Dagegen erhoben die Beschwerdeführer Einsprache. Die Beschwerdeführer 2 bis 5 stellten in ihrer Einsprache vom 20. April 2009 zudem ein Ablehnungsbegehren gegen den Regierungsstatthalter von Erlach. Mit Verfügung vom 18. Mai 2009 hiess die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) das Ablehnungsbegehren gut und setzte für die Beurteilung des nachträglichen Baugesuchs den Regierungsstatthalter des Amtbezirks Nidau ein.