c) Die Vorinstanz hält fest, mit der Eingabe der Einsprachen sei nachweislich das Ziel des Sichtbarmachens der Hauptabmessungen des Gebäudes und die Bekanntgabe eines Bauprojekts erreicht worden. Es sei richtig, dass die Bauprofile bis zum Bauentscheid stehen müssten. Dies sei nach wie vor der Fall. Bedingt durch die lange Bewilligungsdauer könne es sein, dass einzelne Profile Schaden genommen hätten.