_ dauerhaft zu erschliessen. Als Grundeigentümern steht den Beschwerdegegnern an der gesamten Erschliessung ein Miteigentumsanteil zu. Die Erschliessung des Baugrundstücks ist damit rechtlich sichergestellt (Art. 4 Bst. c BauV). Das Baugrundstück ist genügend erschlossen. Eine Zustimmung der Grundeigentümer ist nicht nötig. 8. Profilierung 17