und gehören je zu 1/72 den Eigentümern der Grundstücke Nr. O.________ bis P.________. Dazu gehören drei unterirdische Autoeinstellhallen, Trafostation, Gas-Druckreduzierstation, Versorgungsanlagen und Leitungssysteme für Wasser, Kraft, Telefon, Fernsehen und Radio, Gas und Kanalisation, oberirdische Parkplätze, Weganlagen und Zufahrten und schliesslich Grünflächen und Gartenanlagen, Spiel- und Freizeitanlagen. Wie auch aus dem Grundbuchauszug hervorgeht und die Beschwerdegegner zutreffend ausführen, bezweckt das Anmerkungsgrundstück Nr. K.________ die Hauptgrundstücke Nr. O.________ bis P.________ dauerhaft zu erschliessen.