Im Vergleich zu den Nachbarbauten ist das Vorhaben zwar ca. um 30 cm höher geplant. Dieser geringfügige Unterschied, der durch optimale Dachisolation bedingt ist, vermag das Gesamtbild und die Identität des Quartiercharakters jedoch nicht zu beeinträchtigen. Es kann nicht verlangt werden, dass sich das Vorhaben in allen Details an 31 vgl. pag. 27 und 28 der Vorakten der Gemeinde Köniz 16 das ursprünglich geplante Projekt halten muss. Demnach erweist sich die Beschwerde auch hinsichtlich der Ästhetikrüge als unbegründet. 7. Erschliessung