Ausserhalb der Baustreifen sind nur unter Terrain liegende Dependenzräume gestattet. Abweichungen von der Begrenzung der Baustreifen und Verschiebungen der Baustreifen können im Baugesuchsverfahren bewilligt werden, sofern die Baulinien respektiert bleiben, die Überbauungsdichte keine Erhöhung erfährt, die Abweichungen sich auf das Strassen- und Quartierbild nicht nachteilig auswirken und die Nachbarschaft nicht nachteiliger beeinflusst wird als nach Baulinienplan.“