f) Unbehelflich ist schliesslich der Einwand, auf dem Baugrundstück sei eine Aufschüttung vorgenommen worden. Die Vorinstanz hat den Umgebungsplan vom 30. Mai 197422 (im Massstab 1:200) zu den Akten gereicht. Dem Plan kann die Erdgeschosskote des Gebäudes entnommen werden, das in den Siebzigerjahren auf dem Baugrundstück geplant war. Ein Vergleich der Erdgeschosskoten des Projekts aus den Siebzigerjahren (657.35 =  0.00 EG) mit jener vom heutigen Projekt (657.25 =  0.00 EG) zeigt eine geringfügige Differenz von 10 cm. Dieser Vergleich belegt, dass sich die Oberfläche des Baugrundstücks seit den Siebzigerjahren kaum verändert hat. Selbst wenn von der