Baute. Im Vergleich zur Baueingabe mit den ursprünglichen Plänen von 1973 könne festgehalten werden, dass die gewachsenen Terrainkoten einander entsprächen. Von einer Aufschüttung sei in den früheren Akten nichts ausgesagt worden. Das Bauprojekt halte die massgebenden Höhenvorschriften der ÜO „G.________“ ein.