8 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1) 6 Beschwerdegegnerin 2 unterzeichnet ist. Sie halten weiter fest, die Vorinstanz habe den Verzicht richtigerweise als Projektänderung behandelt. Die Projektänderung sei zulässig. Dass mit dem Verzicht ein neues Projekt vorliegen soll, sei völlig absurd.