3. Zusammen mit der Beschwerdeantwort vom 1. April 2010 stellten die Beschwerdegegner ein Gesuch mit dem Antrag, der Beschwerde sei umgehend die aufschiebende Wirkung zu entziehen. In Ziffer 2 ihres Rechtsbegehrens beantragten sie die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne. In einer Eingabe vom 15. April 2010 verlangten sie erneut, über das Gesuch um Entzug der aufschiebenden Wirkung sei sofort im Rahmen einer anfechtbaren Zwischenverfügung zu entscheiden.