2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 25. Februar 2010 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt, es sei für das Bauprojekt der Bauabschlag zu erteilen. Sinngemäss beantragt er damit die Aufhebung des Gesamtentscheids der Einwohnergemeinde Köniz vom 20. Januar 2010. Zudem verlangt er in Ziffer 2 seines Rechtsbegehrens, die Einwohnergemeinde Köniz sei anzuweisen, erneut eine Einspracheverhandlung durchzuführen mit ausdrücklicher Einladung des Rechtsvertreters.