Die Beschwerdegegner reichten am 30. September 2009 ein Projektänderungsgesuch ein, das die Tiefersetzung des ursprünglichen Vorhabens vorsah. Mit Schreiben vom 10. Dezember 2009 verzichteten die Beschwerdegegner auf die Erstellung des geplanten Gartenschopfes. Mit Gesamtentscheid vom 20. Januar 2010 erteilte die Gemeinde Köniz für das projektierte Vorhaben die Baubewilligung.