I. Sachverhalt 2 1. Die Beschwerdegegner reichten am 15. Juni 2009 bei der Gemeinde Köniz ein Baugesuch ein für den Neubau eines eingeschossigen Einfamilienhauses auf Parzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. F.________ im Spiegel bei Bern. Das Bauvorhaben liegt in der Zone mit Überbauungsordnung „G.________“ (ÜO 3/07). Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen der Beschwerdeführer Einsprache. Die Beschwerdegegner reichten am 30. September 2009 ein Projektänderungsgesuch ein, das die Tiefersetzung des ursprünglichen Vorhabens vorsah.