1. Der Bauentscheid des Regierungsstatthalteramtes Interlaken-Oberhasli vom 21. September 2010 wird wie folgt geändert: „Ziff. 4, 2. Lemma: In den Nächten Freitag auf Samstag, Samstag auf Sonntag sowie vor kantonalen und eidgenössischen Feiertagen haben die Gäste ab 02.30 Uhr zum Rauchen das Fumoir zu benutzen.“ Im Übrigen wird der Entscheid bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten werden auf Fr. 1'200.00 festgesetzt. Dem Beschwerdeführer werden drei Viertel der Verfahrenskosten, ausmachend Fr. 900.00, zur Zahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.