Da für das I.________, das einzige Lokal in Wengen, welches über gleich lange Öffnungszeiten verfügt wie das Dancing H.________, dieselbe Auflage gilt, besteht keine Verletzung des Rechtsgleicheitsgrundsatzes. 17 Die Auflage wird daher für die Nächte Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag sowie vor kantonalen und eidgenössischen Feiertagen von 02.30 bis 05.00 bestätigt. Soweit sie darüber hinausgeht, wird sie aufgehoben. Die Beschwerde wird insoweit in diesem Punkt gutgeheissen. 4. Rechtliches Gehör