d) Der Beschwerdeführer beantragt, die Auflage sei auf die Zeit ab 03.30 Uhr bis Lokalschliessung zu beschränken. Dieser Antrag macht nur für die Nächte Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag Sinn, da das Dancing H.________ von Sonntag bis Donnerstag ohnehin nur bis 02.30 geöffnet haben darf. Für diese Nächte wird die Auflage insoweit reduziert, als das Dancing H.________ über längere Öffnungszeiten verfügt als die Lokale ohne Fumoir, d.h. von 02.30 Uhr bis zur Schliessung des Lokals um 05.00 Uhr. Da für das I.________, das einzige Lokal in Wengen, welches über gleich lange Öffnungszeiten verfügt wie das Dancing H.___