Die Überzeitbewilligung enthält unter anderen auch die Auflage, dass beim Lokal ein Sicherheitsdienst eingesetzt werden muss. Dieser kann gleichzeitig auch die rauchenden Gäste anweisen, sich ins Fumoir zu begeben. Da gemäss Bericht der Fachstelle Lärmakkustik/Lasertechnik das Fumoir bereits rege genutzt wird und nur wenige Personen im Freien rauchen, dürfte dies keinen grösseren Aufwand bedeuten. Die Auflage ist daher ohne weiteres zumutbar.