Dies trifft insbesondere auf die direkt gegenüber des Dancing H.________ gelegene L.________ Bar, aber auch auf andere Lokale im Zentrum von Wengen zu. Deren Gäste haben keine andere Wahl, als sich zum Rauchen vor dem Lokal aufzuhalten. Es dürfte kaum möglich sein, die Gäste der anderen Lokale von jenen des Dancing H.________ zu unterscheiden und letztere zum Rauchen ins Fumoir zu schicken. Soweit das Dancing H.________ über längere Öffnungszeiten verfügt – dies betrifft die Nächte Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag sowie vor kantonalen und eidgenössischen Feiertagen von 02.30 bis 05.00 –, entfällt dieses Problem. Die Eignung der Auflage ist daher für diesen Zeitraum zu bejahen.