Dass dieses Mittel nur begrenzt Wirkung zeigt, haben die erwähnten Berichte ebenfalls gezeigt. Die im Entscheid vom 21. September 2010 bewilligten Öffnungszeiten tragen zur Reduktion der Immissionen unter der Woche bei und verhindern einen Teil des Bar-Tourismus durch Angleichung der Öffnungszeiten. Die vom Beschwerdeführer vorgebrachten Argumente sind daher nicht stichhaltig. 15 Die Beschwerde wird in diesem Punkt abgewiesen. 3. Auflage betreffend Benutzung des Fumoir