Durch die Reduktion der Öffnungszeit am Donnerstag von 03.30 Uhr auf 02.30 Uhr wird gleichzeitig auch das gesteigerte Ruhebedürfnis der Anwohner unter der Woche berücksichtigt und durch die Vereinheitlichung der Öffnungszeiten der Bar- Tourismus und die damit verbundenen Immissionen reduziert. Die in der Überzeitbewilligung vom 21. September 2010 verfügten Öffnungszeiten sind daher sachgerecht und werden den divergierenden Interessen von Anwohnern, Betreibern und Besuchern soweit als möglich gerecht.