Die neue Überzeitbewilligung sieht Öffnungszeiten von Sonntag bis Donnerstag bis 02.30 Uhr sowie Freitag und Samstag bis 05.00 Uhr vor. Mit diesen Öffnungszeiten wird dem Bedürfnis der Betreiber nach längeren Öffnungszeiten Rechnung getragen. Durch die Reduktion der Öffnungszeit am Donnerstag von 03.30 Uhr auf 02.30 Uhr wird gleichzeitig auch das gesteigerte Ruhebedürfnis der Anwohner unter der Woche berücksichtigt und durch die Vereinheitlichung der Öffnungszeiten der Bar- Tourismus und die damit verbundenen Immissionen reduziert.