Die meisten Lokale in der Gemeinde Wengen verfügen über Überzeitbewilligungen bis 02.30 Uhr täglich, dies teilweise nur in der Wintersaison, teilweise ganzjährig. Ein Lokal verfügt über eine Überzeitbewilligung bis 02.00 Uhr täglich. Lediglich die Lokale H.________ und I.________ verfügen über längere Überzeitbewilligungen. Die bisherigen Bewilligungen ermöglichen den Betrieb von Sonntag bis Mittwoch bis 02.30 Uhr und von Donnerstag bis Samstag bis 03.30 Uhr. Die neue Überzeitbewilligung sieht Öffnungszeiten von Sonntag bis Donnerstag bis 02.30 Uhr sowie Freitag und Samstag bis 05.00 Uhr vor.