Für die Anwohner entstehen von ca. 23.00 Uhr bis zur Schliessung des Dancings H.________ durch die Besucher Geräusche, die zu Weckreaktionen führen können. Die Sekundärimmissionen während der Öffnungszeiten des Dancings H.________ erfolgten insgesamt unregelmässig und in geringer Anzahl, weshalb die Immissionen in der Nachbarschaft unter Berücksichtigung aller Beurteilungskriterien für die geltende Empfindlichkeitsstufe III als nicht erheblich störend empfunden würden. Dies gelte vor allem für die Wochenenden. Hingegen könnten die Immissionen in der nächsten Nachbarschaft zeitweilig erhebliche Störungen bewirken, insbesondere an den