Es herrsche ein sog. Bar-Tourismus zwischen den einzelnen Lokalitäten, wobei stark alkoholisierte Gäste anzutreffen seien, die sich durch laute Diskussionen bzw. lautes Verhalten bemerkbar machten. Unterschiedliche Öffnungszeiten könnten den Bar-Tourismus begünstigen. Ab 01.00 Uhr bzw. 02.00 Uhr sei ein Besucherrückgang festzustellen, wobei die Gäste das Lokal einzeln bzw. in Gruppen von zwei bis vier Personen verliessen. Der Sicherheitsdienst genüge den Anforderungen nicht, insbesondere bei publikumsintensiven Anlässen. Für die Anwohner entstehen von ca. 23.00 Uhr bis zur Schliessung des Dancings H._